Förderprogramme für Bildungseinrichtungen
je Bundesland
In Deutschland ist es Ländersache, welche Ausstattung Schulen und überwiegend auch Hochschulen zur Verfügung stehen soll. Demnach gelten in den Bundesländern unterschiedliche Förderprogramme für Schulen, um Klassenräume mit Schutzmaßnahmen auszustatten. Dazu zählen mobile Luftreinigungsgeräte, CO2 Ampeln und Aerosol-Schutzwände. Die nachfolgende Übersicht informiert Sie über die unterschiedlichen Förderprogramme der Länder und deren Förderkriterien.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und bei der Unterstützung zur Antragstellung zur Seite. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.
Baden-Württemberg – 50 % Fördermittel für mobile Luftreiniger und CO2-Sensoren
Das Förderprogramm ist ausgelaufen.
Informationen zu mobilen Raumluftfiltergeräten und CO₂-Sensoren | km-bw.de
Informationen zu geeigneten Förderprogrammen für CO2 Ampeln wie Conny liegen uns für dieses Bundesland aktuell nicht vor.
Informationen zu geeigneten Förderprogrammen für CO2 Ampeln wie Conny liegen uns für dieses Bundesland aktuell nicht vor.
“Rund 570 der 733 öffentlichen Schulen verfügen bereits über insgesamt 1.153 sogenannte CO2-Ampeln. [...] Schulträger, die für ihre Schulen noch keine Geräte angeschafft haben, werden dazu aufgerufen, ebenfalls Anträge beim zuständigen staatlichen Schulamt zu stellen. Pro Schule sind zwei Geräte vorgesehen.”
Pressemitteilungen | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)
Informationen zu geeigneten Förderprogrammen für CO2 Ampeln wie Conny liegen uns für dieses Bundesland aktuell nicht vor.
Informationen zu geeigneten Förderprogrammen für CO2 Ampeln wie Conny liegen uns für dieses Bundesland aktuell nicht vor.
Informationen zu geeigneten Förderprogrammen für CO2 Ampeln wie Conny liegen uns für dieses Bundesland aktuell nicht vor.
Mecklenburg-Vorpommern – Förderung von mobilen Luftreinigern und CO2-Ampeln für Schulen
Mit dem Förderprogramm des Landes sollen die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schulgebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden. Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte.
Zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion und Luftqualitätsmessgeräte mit Anzeige von Temperatur, CO2-Gehalt und relativer Luftfeuchte. Diese müssen mindestens eine optische Alarmfunktion ab einem Wert von 1.000 ppm hinsichtlich der CO2-Konzentration haben. Soweit das Gerät über einen akustischen Alarm verfügt, muss dieser abstellbar sein. Die CO2 Ampel Conny erfüllt diese Kriterien; ihre Anschaffung kann je regelmäßig genutztem Unterrichtsraum in öffentlichen und freien Schulen gefördert werden.
Stand: 07/2021
www.lfi-mv.de/foerderfinder/luftqualitaet-in-unterrichtsraeumen-mv-schutzfonds/
Förderprogramm ausgelaufen.
Förderrichtlinien Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder
“Das Land wird weiterhin 80 Prozent der Kosten übernehmen, 20 Prozent übernehmen die Träger der Einrichtungen.”
Förderrichtlinien Lüften | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)
Mit Ministerialblatt vom 18. August 2022 wurde die „Richtlinie zur Leistung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen und ergänzende Ausstattung mit CO2-Messgeräten in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (RL-CoronaVorsorge2022)“ veröffentlicht.
Billigkeitsleistungen als Pauschale nach Nummer 2.5.1 der RL-CoronaVorsorge2022 an die Gemeinden und Gemeindeverbände (CO2-Messgeräte)
Weitere Informationen unter www.mhkbd.nrw/corona >
Rheinland-Pfalz – Förderung der Verbesserung der Lüftungssituation in Schulräumen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Anschaffung von CO2-Messgeräten wie die CO2 Ampel Conny zur Unterstützung der Frischluftzufuhr in Schulräumen mit bis zu 750 Euro pro Raum. Finanziell abgedeckt sind die Kosten für Material, Installation und Inbetriebnahme.
Des Weiteren wird die Ausstattung von Räumen in Schulgebäuden mit mobilen Luftreinigungsgeräten als Ergänzung zu den Lüftungsmaßnahmen der Schulen mit bis zu 2.000 Euro pro Gerät gefördert.
Grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist, dass der betroffene Schulraum für den regelmäßigen Unterrichtsbetrieb benötigt wird. Zusätzliche Voraussetzung für die Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten ist, dass der Schulraum nicht leicht zu belüften ist.
Zuwendungen können gewährt werden an kommunale Schulträger sowie an Träger von staatlich anerkannten Ersatzschulen, von Pflegeschulen und von Freien Waldorfschulen.
Stand: 08/2021
Quelle:
https://add.rlp.de/fileadmin/add/Corona/SCHULEN_-_Luftreinigungsgeraete_-_Foerderrichtlinie.pdf
Saarland – Förderung von Luftreinigungs- und CO2-Messgeräten
In einem erweiterten Programm fördert das Saarland die Ausstattung von Klassen- und Gruppenräume in kommunalen KiTas und Grundschulen mit mobilen Luftreinigern. Die Fördersumme beträgt 2,5 Millionen Euro; die Förderung gilt unabhängig davon, wie gut die Räume zu lüften sind. Einzelne Geräte sollen mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden.
Auch in der Vergangenheit wurden bereits Fördermittel für Luftreinigungsgeräte gewährt. Bei den neuen Fördermodalitäten handelt es sich um ein Soforthilfeprogramm, mit dem 2,5 Millionen Euro an die Gemeinden verteilt werden. Die Gelder werden ohne Antrag bewilligt und anschließend abgerechnet.
Alternativ zum Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten ist auch der Einbau ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme möglich. Zusätzlich zu den Luftreinigungsgeräten stellte das Innenministerium bereits im Herbst 2020 eine Million Euro für die Förderung von CO²-Messgeräten wie der CO2 Ampel Conny zur Verfügung. Bisher konnten 4.490 Co²-Messgeräte gefördert werden, die das Ansteigen des Kohlenstoffdioxid-Wertes in Innenräumen frühzeitig erkennen und somit helfen, das Infektionsrisiko für die Ansteckung mit dem Corona-Virus zu minimieren.
Stand: 07/2021
Verwaltung
“Förderfähig mit einer maximalen Förderhöhe von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind folgende Punkte: CO2-Messtechnik in der Verwaltung, Sachkosten bis zu 20.000 €: Installationsaufwand, CO2-Ampeln bis max. 300 € brutto/Stck.”
RL Klima/2014 Programmteil B) II.
weitere Informationen unter sab.sachsen.de >
Schulen (In Planung)
Gegen Corona: CO2-Ampeln in allen Klassenräumen geplant (sachsen.de)
Kampf gegen Corona: CO₂-Ampeln in allen Klassenräumen in Sachsen | MDR.DE
Sachsen-Anhalt – Förderprogramm für mobile Luftreiniger an Schulen und Kitas
Zur Luftreinhaltung an Schulen und Kindertageseinrichtungen stehen in Sachsen-Anhalt insgesamt über 18 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Förderung kommt nur für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte in schlecht zu belüftenden Räumen (Kategorie 2 der Klassifikation des Umweltbundesamts) infrage. Als weitere Schutzmaßnahme besteht darüber hinaus für Schulträger in Sachsen-Anhalt bereits die Möglichkeit, CO2 Ampeln wie Conny zu beschaffen. Das Land stellt dafür insgesamt 6,45 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wird die Beschaffung mit bis zu höchstens 300 Euro je Gerät. Für den Versand und die Erstinstallation vor Ort stehen pauschal 500 Euro als Höchstbetrag je Schule bereit. Die Messgeräte sollen dabei unterstützen, den Zeitpunkt des Lüftens besser zu bestimmen.
Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Für die bedarfsorientierte Ausstattung der Berufsbildenden Schulen mit Luftreinigern soll ein ausschließlich aus Landesmitteln finanziertes Sonderprogramm für voraussichtlich zusätzlich 1 Million Euro aufgelegt werden.
Die CO2 Ampel Conny erfüllt alle Kriterien der Förderrichtlinie und wird bei Antragsbewilligung zu 100 Prozent gefördert.
Stand: 08/2021
Informationen zu geeigneten Förderprogrammen für CO2 Ampeln wie Conny liegen uns für dieses Bundesland aktuell nicht vor.
Thüringen – Förderung infrage kommender Luftreiniger für Schulen
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) stellt mit 5 Millionen Euro eine pauschale Förderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen zur Verfügung. Mit dem Geld sollen zum Beispiel mobile Luftfilteranlagen, Trennwände oder andere notwendige Maßnahmen für einen besseren Infektionsschutz in Klassenräumen – wie CO2 Ampeln – gefördert werden. Die staatlichen Schulträger, also die Landkreise und kreisfreien Städte, können hier eigenverantwortlich planen und entsprechendes Material oder Technik beschaffen. Wenn die vor Ort zuständigen Gesundheitsämter es aus Infektionsschutzgründen zustimmen, bestimmtes Equipment oder Geräte wie die CO2 Ampel Conny anzuschaffen, kann schnell gefördert werden.
Stand: 02/2021